"Kampfhunde" eine Gefährdung für unsere Gesellschaft?

 

Nein……. denn tatsächliche Kampfhunde, welche gegen andere Hunde kämpfen,, wird die Bevölkerung auf der Strasse nie antreffen.

Das unsere Medien und nun auch die Politik bzw. Beamtenschaft so gerne von Kampfhunderassen sprechen, diese Hunderassen dann in Listen packen, um „drumherum“ ein Aktionspaket bzw. Gesetze zu schnüren, ist dies letztendlich nur als Alibihandlung auf Kosten einiger Hunderassen zu werten.

Da lt. nationalen und internationalen Statistiken die sogenannten Familienhunderassen die Unfallstatistiken anführen, können lediglich fachlich fundierte Änderungen zur Hundehaltung dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft gerecht werden.

Diese wären für ALLE Rassen und Mischlinge:

  • verpflichtende Ablegung eines Sachkundenachweises bei den kynologischen Verbänden vor dem Kauf eines Hundes

  • Hundekauf nur gegen Vorweiß des Sachkundenachweises

  • Verpflichtende Hundeausbildung in Hundeschulen der kynologischen Verbände

  • Nach Ablegung der Begleithundeprüfung ein Hundeführerschein

  • Chippflicht des Hundes

Die Einhaltung solcher Vorgaben lassen sich natürlich auch leicht vom Gesetzgeber überprüfen.

Wenn man nun die über zehn Jahre geführte Statistik des 1.Österreichischen Problemhundetherapiezentrum in Langenzersdorf betrachtet, kann einwandfrei erkannt werden, dass die in Rasselisten geführten Hunderassen nur 0,3 % der Problemverursacher ausmachen.

Die generelle Klassifizierung einzelner Hunderassen als „gefährlich“ ist eine Stigmatisierung der Hunde, und vor allem ihrer Halter. Dies hat negative Auswirkungen auf das Zusammenleben zwischen Menschen mit und ohne Hunden.

Gefährlichkeit ist ein individuelles Merkmal und keines einer Rasse, wie ja auch die Bundesregierung erst kürzlich in ihrer Kritik an dem NÖ-Hundehaltegesetz betont hat. Es handelt sich hier um einen inakzeptablen Hunde-Rassismus. Die von Politikern, wie z.B. der Wr. Stadträtin Ulli Sima immer wieder propagierte „Beißkraft“ von Hunden dient ausschließlich der Panikmache, denn die „Beißkraft“ eines Hundes ist bis dato nicht wissenschaftlich nachgewiesen.

Mit solchen Rasselisten-Gesetzen wie derzeit, kann kein Hundebiss verhindert werden. Nicht nur da diese Hunderassen nur einen geringen Bruchteil an Hundebissverursachern ausmachen, sondern weil die tatsächlichen Verursacher – das Persönlichkeitsbild mancher Hundehalter mit Nichtlistenhunden - von einer Gesetzesverschärfung ausgenommen wären.

Nur wenn die Gesetzgebung unter Einbeziehung der kynologischen Hundeverbände und deren Hundeschulen die Halter ALLER Hunderassen „in die Pflicht“ nimmt, kann man von einer Verbesserung des Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung gegenüber Hundehaltern und deren Hunden ausgehen.

   
 



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